
Zu den Begleiterscheinungen eines Heiligen Jahres zählt der so genannte Jubiläumsablass, den Gläubige unter bestimmten Bedingungen erlangen können. Für viele Menschen dürfte der Ablass freilich zu jenen Aspekten kirchlicher Lehre gehören, denen sie besonders fremd gegenüberstehen – zumal er geschichtlich belastet ist. Im Mittelalter und bis weit in die Neuzeit hinein herrschte eine Frömmigkeit, die meinte, mit dem „Nachlass zeitlicher Sündenstrafen“ Heil verrechnen zu können, betont der Theologe Alexander Zerfaß, Liturgiewissenschaftler an der Universität Salzburg. „Der Erwerb wurde schließlich auch ökonomisch zum Geschäft: Bekanntlich war der Verkauf von Ablassbriefen ein wesentlicher Anstoß für Martin Luthers Thesenanschlag in Wittenberg.“
Konkret versteht man unter Ablass einen Ausdruck der Barmherzigkeit Gottes, wie er in Jesus und in den Heiligen Gestalt angenommen hat. Im Blick auf diese Vorbilder und in der Gemeinschaft mit ihnen wird die Hoffnung auf Vergebung und auf den eigenen Weg der Heiligkeit gestärkt und zur Gewissheit. Papst Franziskus schrieb in seiner Bulle „Spes non confundit“ zum Heiligen Jahr: „Der Ablass lässt uns entdecken, wie grenzenlos Gottes Barmherzigkeit ist.“ So sei es kein Zufall, dass einst die Begriffe „Barmherzigkeit“ und „Ablass“ austauschbar waren. „Das Sakrament der Buße gibt uns die Gewissheit, dass Gott unsere Sünden vergibt. Wie wir jedoch aus eigener Erfahrung wissen, hinterlässt die Sünde Spuren, sie hat Folgen ... Diese werden durch den Ablass beseitigt“, betonte Papst Franziskus. Eine solche intensive Erfahrung der Vergebung öffnet unweigerlich das Herz und den Verstand für die Vergebung – diese ermögliche es, die Zukunft zu verändern und anders zu leben: ohne Groll, Verbitterung und Rache.
Für Alexander Zerfaß unterstreicht der Ablass gleichzeitig einen zweiten Gedanken: Mit den Folgen der Sünde bleibe der Einzelne nicht allein. „Die Gemeinde begleitet diesen Prozess mit fürbittendem Gebet.“ Im Hintergrund stehe der paulinische Gedanke von der Kirche als Leib Christi, in dem die einzelnen Glieder unaufhebbar aufeinander verweisen: „Wenn darum ein Glied leidet, leiden alle Glieder mit.“ (1 Kor 12,26)
Voraussetzungen für einen Ablass im Heiligen Jahr sind das Sakrament der Beichte, der Empfang der heiligen Kommunion und das Gebet. Erlangen lässt sich der Jubiläumsablass durch:
Wallfahrt: Eine Pilgerfahrt zu einer heiligen Stätte des Jubiläums (zum Beispiel der Petersdom in Rom) als Ausdrucksform der Buße und Umkehr.
Heiliger Besuch: Auch die Erzdiözese Salzburg hat für das Jahr eine Reihe Heiliger Orte benannt, die man aufsuchen kann (siehe auch Seite 16).
Werke der Barmherzigkeit: Im Heiligen Jahr wird besonders auf deren Erfüllung Wert gelegt, zum Beispiel Armen helfen, Kranke besuchen oder Gefangene trösten.
Freitagsopfer: „Im Geiste der Buße“ mindestens einen Tag lang auf sinnlose Ablenkungen (reale, aber auch virtuelle) und auf überflüssigen Konsum verzichten (als Beispiel wird etwa der Handy-Verzicht genannt).
dap/tom