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Wien. Der Katholische Laienrat Österreichs (KLRÖ) hat das Recht der Eltern zur religiösen Kindererziehung sowie den konfessionellen Religionsunterricht in der Schule bekräftigt und zugleich deren Infragestellung durch den Europarat zurückgewiesen. Anlass für die Stellungnahme ist ein Dokument, das der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zur Beschlussfassung am 21. April vorliegt. Darin heißt es unter anderem, dass religiöse Bildung oder Erziehung „objektiv und nicht konfessionell sein“, und „keine Religion gegenüber einer anderen begünstigen“ solle.
Für den an der Universität Wien lehrenden Rechtswissenschaftler und KLRÖ-Präsident Wolfgang Mazal (im Bild) steht der Entwurf im Widerspruch zu der vom Europarat selbst beschlossenen Europäischen Menschenrechtskonvention. In deren Artikel 8 und im Ersten Zusatzprotokoll dazu sei klar festgehalten, dass das Recht zur religiösen Bildung/Erziehung grundsätzlich den Eltern zusteht. „In dieses Recht kann die Parlamentarische Versammlung nicht eingreifen“, betont Mazal. Auch sei in der Menschenrechtskonvention festgehalten, dass „im Rahmen der Religionsfreiheit (Art 9) sowie der Meinungsfreiheit (Art 10) ausdrücklich auch der Unterricht als Teil der Freiheitsrechte garantiert ist“.
Grundsätzlich sei es begrüßenswert, wenn sich der Europarat der „Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund der Religion und Schutz der Religions- oder Glaubensfreiheit in Europa“ – so der Titel des Dokuments – widme. Der Beschlusstext sei aber aus mehreren Gründen „verfehlt“, so Mazal. Der KLRÖ fordert den Europarat sowie die österreichischen Vertreterinnen und Vertreter in den Gremien auf, den Text grundlegend zu überarbeiten.
kap
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