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Bekenntnis zum Lebensschutz

Erzbischof Franz Lackner im Gespräch mit einer Tagungsteilnehmerin.
Erzbischof Franz Lackner im Gespräch mit einer Tagungsteilnehmerin.

Die Seggauer Gespräche mit Expertinnen und Experten aus Theologie, Medizin, Recht und Praxis widmeten sich heuer dem Thema „Assistierter Suizid“. Die kirchlichen, gesellschaftlichen und ethischen Herausforderungen sind groß.

Leibnitz. Seit 1. Jänner 2022 wurden 1.051 Sterbeverfügungen ausgestellt, 848 Giftpräparate abgeholt und 277 Suizide gemeldet. Fälle, die für alle Betroffenen  und Hinterbliebenen traurig und belastend sind. Die 10. Seggauer Gespräche vergangene Woche in der Steiermark widmeten sich daher diesem wichtigen Thema – mit dem Tenor, dass alles mögliche unternommen werden müsse, um Wünsche nach Suizid erst gar nicht aufkommen zu lassen.

 

Starke Stimme der Kirche

 

Eröffnet hat die Tagung der Vorsitzende der Österreichischen Bischofskonferenz, Erzbischof Franz Lackner, mit einem Plädoyer für eine weiterhin starke Stimme der Kirche in Fragen des Lebensschutzes: „Eine Gesellschaft, die den Freitod nicht mehr betrauert und nicht mehr mit vielfältigen Schritten und Taten vermeiden will, sondern versucht, Umstände zu definieren, die ihn als gerechtfertigt erscheinen lassen, wird – so ist zu befürchten – früher oder später diesen Tod nicht nur hinnehmen, sondern ihn als opportun annehmen. Umso wichtiger wird unser klares Bekenntnis zum Leben als Kirche im gesamtgesellschaftlichen Diskurs zukünftig sein. Es braucht diese Stimme.“

 

Für ein würdevolles Sterben

 

Ob das Leben eine „Pflicht“ sei oder man darüber als „Geschenk“ frei verfügen könne, erörterte der Mediziner, emeritierte Moraltheologe und Mitglied der Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt, Matthias Beck. Gleichzeitig sei man in ein soziales System eingebunden und hinterlasse eine Spur bei den Hinterbliebenen. Für Angehörige seien die Assistierten Suizide sehr belastend, sie würden auch Schuldgefühle mit sich tragen. Trotz vieler Fragen vertritt  Beck die  beiden Grundüberzeugungen: Suizid sei zu verhindern und ein würdevolles Sterben zu ermöglichen.

Betroffene Menschen stehen unter Druck. Wie selbstbestimmt ist eine schwer kranke Person?

Michael Mayrhofer von der Uni Linz erläuterte als Mitglied des Verfassungsgerichtshofes, warum ein absolutes Verbot der seit 1. Jänner 2022 möglichen Sterbehilfe der freien Selbstbestimmung des Menschen widersprechen würde. Der Jurist sprach aber auch Probleme an: Die Selbstbestimmung sei von sozialen, ökonomischen und medizinischen Aspekten beeinflusst. Die Menschen stünden unter Druck. „Wie selbstbestimmt ist eine schwer kranke Person?“, fragte Mayrhofer zur rechtlichen Absicherung des Assistierten Suizids.

 

Sterbewunsch als Hilferuf  

 

Aus der Praxis berichtete Gerald Muhri, Leiter der Palliativ- und Hospizeinrichtung im Krankenhaus der Grazer Elisabethinen. Palliative Betreuung begleite Menschen mit schweren Krankheiten, damit sie länger und besser leben und ihre Lebensqualität und die der Angehörigen besser sei. Man ersetze Hoffnungslosigkeit durch Hoffnung und meistens sei noch viel möglich, um das Wohlbefinden der Kranken zu steigern, so Muhri. Man gebe dem Leben nicht mehr Tage, sondern den Tagen mehr Leben. Der Sterbewunsch sei durchwegs ein Hilferuf, ein Signal, dass man „genau so“ nicht mehr leben wolle, aber anders durchaus noch. Die Zahlen würden das belegen. Im Krankenhaus der Elisabethinen hätten sich bisher 170 Menschen für einen Assistierten Suizid ausgesprochen, nur vier hätten diesen letztlich vollzogen. 

 

tom/kap

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Ausgabe 16 |2026


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