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Heilige Gräber nicht verboten

Ein „Heiliges Grab“ in der Halleiner Peterskapelle.
Ein „Heiliges Grab“ in der Halleiner Peterskapelle.

Colloredo, der letzte geistliche Landesfürst von Salzburgs, steht aktuell im Fokus einer Ausstellung im DomQuartier. Rund um die Osterbräuche sorgte der Fürsterzbischof im 18. Jahrhundert für Aufregung.

 

Michael Neureiter

Salzburg. Die Ausstellung über Hieronymus Colloredo (1732–1812) trägt den Titel „Reformer in neuem Licht“ und tatsächlich wurden schon bei der Eröffnung im DomQuartier viele Klischees angesprochen, die den letzten regierenden Fürsterzbischof Salzburgs und sein Wirken begleiten. Es scheint notwendig, genauer hinzuschauen und sich von manchem Irrglauben zu verabschieden. Eines der wiederholten Klischees: Die Heiligen Gräber, die traditionell vor Ostern aufgebaut wurden, seien von Colloredo abgeschafft worden.

 

1772 wurde Colloredo zum Erzbischof gewählt, mit 12. März 1783 ist ein Schreiben der kaiserlichen Regierung in Innsbruck datiert, in dem das Salzburger Konsistorium über das Verbot des Heiligen Grabes in der Karwoche informiert wurde. Damit kam das Erzstift Salzburg unter Zugzwang.

 

Ziel war die ungestörte Andacht

 

Am 4. April 1783 folgte zwei Wochen vor Ostern eine Verordnung „betreffend die Abstellung der Theatralgräber“. Ihr Inhalt:  „In reifer Überlegung“ sei „ungemein viel die Andacht Störendes“ schon in der kommenden Karwoche „theils abzustellen, theils einzuschränken“, indem nicht mehr als zwölf Kerzen brennen. Die Zeit sei zu kurz, deshalb bleibe es für dieses Jahr beim Wunsch. 1784 müssten dann „zahlreiche Lichter, Lampen, allerley färbige Grabkugeln“ entfernt werden – also alles, „was die Sinne zu sehr beschäftiget, den Geist zerstreut und die zur Andacht unentbehrliche Gemütssammlung unterbricht“. Die Verordnung war demnach kein Verbot, sondern das Bemühen um eine einfachere Form.  

 

Ein Jahr später, am 26. März 1784 folgte die nächste Verordnung zu diesem Thema – wieder recht knapp, gut zwei Wochen vor dem Ostersonntag am 11. April. Sie betonte den „Grundsatz der Simplizität und Einförmigkeit“: Auf den „zur Grabaussetzung bestimmten Altar“ solle „eine ganz simple Tumba mit einem aufrechtstehenden nackten Kreuz“ gestellt werden. Das solle „das Modell seyn, nach welchem sich die übrigen Stadt- und Landkirchen für das künftige Jahr zu bemessen haben“.

 

Verwiesen wird dabei auf die Darstellung des Heiligen Grabes im Dom, quasi das „Normalgrab“. Der Dom solle „zum Beyspiel genommen und nachgeahmet“ werden, hatte es schon in Colloredos Hirtenbrief im Jahr 1782 geheißen.

 

Reformen „ohne großes Murren“

 

Zum großen Reformer Colloredo sei abschließend bemerkt: Im Lauf der letzten zwei Jahrzehnte des 18. Jahrhunderts nahm der „Radikalismus eines gewiss gut gemeinten und in vielen Punkten berechtigten Reformwillens“ deutlich ab. Man bemühte sich zunehmend um eine Umsetzung, „soviel es ohne großes Murren und Aufsehen des Volkes geschehen könne“.   

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Ausgabe 23/24 | 2025


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