Frau K. war früher eine höhere Angestellte eines Kreditinstituts, sie reiste viel, legte Wert auf schöne Kleidung und Schmuck, bewohnte eine Dachgeschoßwohnung mit atemberaubendem Ausblick. Genau hier wurde Frau K. auch fast zufällig gefunden, nahezu verwahrlost und nicht mehr in der Lage, ihre Wohnung selbstständig zu verlassen. Frau K. leidet unter Demenz, hat keine näheren Bezugspersonen oder Familie. In dieser Situation greift das Erwachsenenschutzgesetz zu seiner „ultima ratio“ – dem letzten geeigneten Mittel: der gerichtlichen Erwachsenenvertretung. Rechtsanwalt Olaf Rittinger hat sich schon vor vielen Jahren in die Liste für Erwachsenenvertreter bei der Rechtsanwaltskammer eintragen lassen. Immer wieder wird er seitdem vom Gericht als Erwachsenenvertreter bestellt, wenn nichts anderes mehr möglich ist. Dem Juristen wurde nun auch die Erwachsenenvertretung für Frau K. zugeteilt.

„Ein Erwachsenenvertreter soll Betroffenen Hilfestellung leisten, ihre Freiheit nicht gänzlich zu verlieren. Ich helfe bei behördlichen Anträgen, vertrete bei Gericht und gegenüber anderen Personen, unterstütze bei der Wohnortsituation, in medizinischen Fragen und bei der Vermögensverwaltung, damit Betroffene weiter möglichst frei entscheiden können“, erklärt Olaf Rittinger seine Aufgaben. Frau K. hat ihren Willen mitgeteilt: sie will in einem Seniorenheim unter Menschen sein. Die Vereinsamung hat sie sehr bedrückt. Sie freut sich auf gute Betreuung und einen funktionierenden Fernseher, denn ihr eigener ist seit geraumer Zeit kaputt.
Was der Rechtsanwalt mit Sorge wahrnimmt, ist die Tendenz der Gesellschaft, Probleme zunehmend auf andere Personen abzuwälzen. So würden Stellvertreterpositionen wie seine oft durch Verwandte angeregt, die sich nicht in der Lage sehen, die Verantwortung für Betroffene zu übernehmen. „Ich denke, man darf Angehörige schon ermutigen, dass eine Vertretung etwas ist, das man schaffen kann.“ Es gebe viele soziale Vereine, von denen man Hilfe bekommt bis hin zum Amtstag an jedem Gericht, wo es Hilfestellung etwa bei Anträgen gibt. „Es muss nicht immer gleich der Mantel des Erwachsenenschutzgesetzes übergestülpt werden. Man kann mit Feingefühl etwas für das Verantwortungsbewusstsein, das wir als Kinder von unseren Eltern erleben durften, wieder zurückgeben.“
Aktuelles E-Paper