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Mehr Hilfe für das Ja zum Kind

Frauen in der Krise: Was tun bei einer ungeplanten Schwangerschaft?
Frauen in der Krise: Was tun bei einer ungeplanten Schwangerschaft?

50 Jahre nach dem Beschluss der Fristenregelung am 29. November 1973 haben Österreichs Bischöfe die Position der Kirche im Lebensschutz bekräftigt. Das Ziel: Frauen beistehen und Abtreibungen reduzieren.

 

Wien. Klar und deutlich positionierten sich Österreichs Bischöfe zum Jahrestag jenes Gesetzesbeschlusses, der die Straffreiheit von Schwangerschaftsabbrüchen regelt (Fristenregelung): In Politik, Gesellschaft und Kirche müsse man heute erneut fragen, „wie wir Frauen in einer Konfliktschwangerschaft effektiv beistehen können. Einerseits müssen ihre Rechte, ihre Würde und ihre Selbstbestimmung sowie andererseits auch jene ihres ungeborenen Kindes gewahrt bleiben“, schreiben die Bischöfe in einer am Dienstag veröffentlichten Erklärung. Als „Gebot der Stunde“ werden dabei Begleitforschung zur Fristenregelung und entsprechende Hilfsmaßnahmen bezeichnet – sie seien dringend notwendig, um „Schwangerschaftsabbrüche entschlossen zu reduzieren“.

 

Durch Datenerhebung gelte es aufzuzeigen, „in welchen Krisen und Nöten sich schwangere Frauen befinden, um ihnen effektiv zur Seite zu stehen und Mut zum Kind zu machen“. Die Ergebnisse der Begleitforschung sollen zu gezielten Hilfen und konkreten Ansatzpunkten für flankierende Maßnahmen führen. Diese seien zwar 1973 von der Politik beschlossen, doch bis heute nicht vollständig umgesetzt worden.

 

„Du sollst nicht töten“

 

Der Kirche stehe keine moralische Verurteilung von Menschen zu, die einen Schwangerschaftsabbruch hinter sich hätten. Dennoch bleibe das „Du sollst nicht töten“ aus den Zehn Geboten aufrecht. Es sei aus Sicht der Kirchenvertreter wichtig, dass die Tötung eines Ungeborenen zumindest grundsätzlich unter Strafe stehen bleibt: Der Gesetzgeber signalisiere damit, dass das Leben des Kindes „grundsätzlich schützenswert“ sei.

 

Kein Menschenrecht...

 

Ein „Menschenrecht auf Abtreibung“ hingegen dürfe aus der gesetzlichen Regelung niemals abgeleitet werden, da dies ein „Widerspruch in sich“ wäre: „Es kann kein Menschenrecht sein, einer anderen Person ihr Menschenrecht auf Leben vorzuenthalten.“ Problematisch sei auch, dass ein Frauenrecht auf Abtreibung die Väter völlig aus der Verantwortung nehme.

 

...und keine Gesundheitsleistung

 

Falsch ist es nach Ansicht der Bischöfe, den Schwangerschaftsabbruch als „Gesundheitsleistung“ zu bezeichnen. „Weder ist eine Schwangerschaft eine Krankheit noch die Tötung des Ungeborenen die entsprechende Therapie.“ Aus diesem Grund lehne die Kirche auch die Durchführung von Abtreibungen in öffentlichen Gesundheitseinrichtungen ab.   

 

Was die Selbstbestimmung anbelangt, sei diese oft bloß eine „Fiktion“ für Frauen, die zur Abtreibung gedrängt werden. Dieses Problem scheine auch in der Gesellschaft angekommen zu sein. Laut einer aktuellen IMAS-Umfrage wünschen sich 77 Prozent der österreichischen Bevölkerung mehr Unterstützung für Frauen im Schwangerschaftskonflikt, „um ein Ja zum Kind zu ermöglichen“.    

 

kap

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Ausgabe 27| 2025


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