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Die drei Nonnen von Goldenstein haben die von ihrem zuständigen Oberen Propst Markus Grasl vorgeschlagene Vereinbarung über den Verbleib und die Betreuung im Kloster Goldenstein aus juristischen Gründen abgelehnt.
Die Hauptpunkte umfassten die Möglichkeit für Ordensfrauen, im Kloster zu wohnen, die Wiederherstellung der klösterlichen Regeln für Rückzug und Gebet mit Räumen ohne Zutrittsmöglichkeit für ordensfremde Personen sowie die spirituelle Begleitung durch einen Priester aus dem Stift Reichersberg. Zudem sollten 24-Stunden-Pflegekräfte und medizinische Betreuung zur Verfügung stehen. Eventuelle Umbauten im Kloster sollten in Abstimmung mit Propst Grasl erfolgen.
Sobald die Schwestern „in solcher Weise pflegebedürftig sind, dass die Betreuung im Kloster nicht mehr möglich ist“, sollte eine Übersiedlung in ein Pflegeheim in Elsbethen „in Sichtweite des Klosters“ geschehen, sofern dort ein Platz frei sei. „Jetzt wird die nächste Instanz, also Rom involviert“, so Harald Schiffl, der Sprecher von Propst Grasl. kap
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