Aktuelles E-Paper
Die Übersiedelung der Ordensfrauen in die Seniorenresidenz Schloss Kahlsperg sei in Abstimmung mit den Schwestern selbst, dem zuständigen Bischofsvikar für die Orden und der zuständigen Präsidentin der Augustiner Chorfrauen erfolgt.
Das Stift Reichersberg trägt – gemeinsam mit der Föderation der Augustiner Chorfrauen in Deutschland sowie den Trägerinnen der Seniorenresidenz Schloss Kahlsperg – Sorge für die drei verbliebenen Schwestern, die früher im Kloster Goldenstein lebten. Ihr Wohl, ihre Pflege und ihre Betreuung stehen dabei an erster Stelle.
Die Erzdiözese Salzburg verantwortet – wie im Übergabsvertrag rechtskonform festgelegt – den Betrieb der Schule in Goldenstein und hat damit das zentrale Anliegen der Schwestern, die Weiterführung ihres Bildungsauftrags, dauerhaft gesichert.
Propst Markus Grasl zeigte sich in der nun veröffentlichten Stellungnahme über die Schritte und das Agieren der Ordensfrauen persönlich betroffen, habe er doch nur nach den üblichen vorgesehenen Regeln agiert und sei so auch seiner Sorgepflicht nachgekommen.
Die Entscheidung, Sr. Bernadette, Sr. Regina und Sr. Rita in die Seniorenresidenz Schloss Kahlsperg zu übersiedeln, erfolgte zum Wohl und in Sorge um die Schwestern: Ein selbstständiges Leben im Kloster Goldenstein war aufgrund des hohen Alters und der prekären gesundheitlichen Situation der Schwestern, sowie den ordensspirituellen Erfordernissen, des baulichen Zustands des Klosters nicht mehr möglich und vertretbar. „Ich erinnere auch daran, dass das viele Jahre vorgebrachte Hauptanliegen und der Herzenswunsch der Schwestern durch die Erzdiözese Salzburg gewährleistet ist: nämlich die Fortführung der Mittelschule am Ort in der Fortsetzung der Tradition der Augustiner Chorfrauen“, sagt Propst Grasl.
Unterstützt wird die Stellungnahme auch von der Generalsekretärin der Österreichischen Ordenskonferenz, Sr. Christine Rod. Neben rechtlichen Fragen, die klar und eindeutig geregelt seien, liege bei der Causa auch eine „menschlich-emotionale Ebene“ vor. Auf dieser gehe es um Fragen der altersgerechten Betreuung. „Da auch die eigens angestellte Assistenz für die praktischen Belange nicht mehr ausreichend war, war der Schritt in ein Alten- und Pflegeheim notwendig.“
Zudem sei der gewählte Heimplatz „nicht irgendein Heim, sondern eine Einrichtung der Halleiner Franziskanerinnen“. Damit sei gewährleistet, „dass die Schwestern nicht nur professionelle Pflege und Betreuung erhalten, sondern auch ihr geistliches und spirituelles Ordensleben weiterführen können“. eds
Schloss
Goldenstein –
Ein Einblick in die Hintergründe
In den vergangenen Wochen sorgte die Diskussion rund um die Ordensschwestern für öffentliches Aufsehen. Mehrere Medien haben darüber berichtet. Hier nun die wichtigsten Daten und Fakten zum besseren Verständnis:
2022 hatten die Schwestern die Liegenschaft nahe Salzburg, auf der neben der seit 1877 bestehenden Ordensniederlassung auch eine katholische private Mittelschule Schloss Goldenstein bestand, je zur Hälfte der Erzdiözese Salzburg und dem Stift Reichersberg übertragen.
– Nach den Vorgaben von Cor Orans, der vatikanischen Richtlinie für kontemplative Frauenorden, können Gemeinschaften mit weniger als fünf Schwestern mit ewigen Gelübden keine eigene Oberin mehr wählen.
– Seit 2022 ist Propst Markus Grasl Ordensoberer der Goldensteiner Schwestern. Diese Entscheidung lag aufgrund der geografischen Nähe zwischen den Klöstern Reichersberg und Goldenstein sowie der gemeinsamen augustinischen Spiritualität nahe.
– Die Erzdiözese Salzburg übernahm 2022 die Verantwortung für die Weiterführung der Schule und gewährleistete damit das zentrale Vermächtnis der Schwestern.
– Sorgepflicht: Laut Ordensrecht muss der Ordensobere für seine Mitglieder sorgen. Dabei sind persönliche und gesundheitliche Möglichkeiten, sowie die Erhaltung eines gemeinsamen Lebens – inklusive der geistlichen Gemeinschaft im Sinne der jeweiligen Ordensspiritualität zu berücksichtigen.
Aktuelles E-Paper