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Goldensteiner Schwestern: Erzdiözese und Stift weisen Kritik zurück

Erzdiözese Salzburg und Stift Reichersberg zu Medienberichten über Umgang mit betagten Schwestern: Alle Schritte erfolgten „zum Wohl und in Sorge um die Schwestern“.

Salzburg. Im medialen Konflikt um drei betagte Ordensschwestern aus dem Kloster Goldenstein in Salzburg-Elsbethen haben sich nun die Erzdiözese Salzburg und das Stift Reichersberg zu Wort gemeldet und die Vorwürfe zurückgewiesen. Die Übersiedelung der Ordensfrauen in die Seniorenresidenz Schloss Kahlsperg sei in Abstimmung mit den Schwestern selbst, dem zuständigen Bischofsvikar für die Orden und der zuständigen Präsidentin der Augustiner Chorfrauen und „zum Wohl und in Sorge um die Schwestern“ erfolgt, erklärten Erzdiözese und der Propst des Stiftes Reichersberg, Markus Grasl, in einer Stellungnahme. Ein selbstständiges Leben im Kloster sei aus gesundheitlichen wie baulichen Gründen  „nicht mehr möglich und vertretbar“ gewesen.

 

Zum Hintergrund: Zuletzt hatten die drei verbliebenen Ordensfrauen gegenüber der „Kronenzeitung“ (18. August) und in einer Folge des Podcasts „Die Dunkelkammer“ von einer Delogierung gegen ihren Willen gesprochen. „Wir wurden verfrachtet“, wurden die Ordensfrauen in der „Krone“ zitiert. Zudem erhoben die Ordensfrauen den Vorwurf, dass sie bei ihrem Umzug keine persönlichen Gegenstände mitnehmen durften und außerdem rund 50.000 Euro in bar verschwunden seien. Gegenüber der „Krone“ (17. August) erklärte das Stift Reichersberg dazu, dass Ordensleute „gemäß Kirchen und den eigenen Lebensregeln kein Privatvermögen“ besitzen und der zuständige Obere über die Verwendung des Vermögens entscheide.

Jetzt droht Rechtsstreit


In der Folge leiteten die drei Ordensfrauen laut „Krone“ rechtliche Schritte gegen den Propst ein. Dieser zeigte sich in der nun veröffentlichten Stellungnahme über die Schritte und das Agieren der Ordensfrauen persönlich betroffen, habe er doch nur nach den üblichen vorgesehenen Regeln agiert und sei so auch seiner Sorgepflicht nachgekommen: „Ich distanziere mich daher von Rufschädigung, Verleumdungen und falschen Behauptungen, die jene Menschen betreffen, die um die Pflege und Betreuung der Schwestern bemüht sind. Ich erinnere auch daran, dass das viele Jahre vorgebrachte Hauptanliegen und der Herzenswunsch der Schwestern durch die Erzdiözese Salzburg gewährleistet ist: nämlich die Fortführung der Mittelschule am Ort in der Fortsetzung der Tradition der Augustiner Chorfrauen.“

2022 hatten die Schwestern die Liegenschaft nahe Salzburg, auf der neben der seit 1877 bestehenden Ordensniederlassung auch die katholische private Mittelschule Schloss Goldenstein besteht, je zur Hälfte der Erzdiözese Salzburg und dem Stift Reichersberg übertragen. Bis zuletzt wären die Ordensfrauen davon ausgegangen, dass sie im Kloster bleiben könnten; im vergangenen Dezember mussten sie dann das Kloster verlassen. Die Schule wurde erweitert, das Schloss einer Generalsanierung unterzogen. „Die Erzdiözese Salzburg verantwortet – wie im Übergabevertrag rechtskonform festgelegt – den Betrieb der Schule in Goldenstein und hat damit das zentrale Anliegen der Schwestern, die Weiterführung ihres Bildungsauftrags, dauerhaft gesichert“, heißt es dazu in der nunmehrigen Stellungnahme von Stift und Erzdiözese.

Unterstützt wird die Stellungnahme auch von der Generalsekretärin der Österreichischen Ordenskonferenz, Sr. Christine Rod. In einer eigenen Aussendung bekräftigt sie, dass der Schritt der Übersiedelung aufgrund des Gesundheitszustandes notwendig gewesen sei. Neben rechtlichen Fragen, die klar und eindeutig geregelt seien, liege bei der Causa auch eine „menschlich-emotionale Ebene“ vor. Auf dieser gehe es um Fragen der altersgerechten Betreuung. Dazu hielt auch Sr. Rod fest, dass aufgrund des Alters und Gesundheitszustandes der Ordensfrauen das selbständige Leben im Kloster nicht mehr möglich gewesen sei. „Da auch die eigens angestellte Assistenz für die praktischen Belange nicht mehr ausreichend war, war der Schritt in ein Alten- und Pflegeheim notwendig.“

 

Zudem sei auch der gewählte Heimplatz „nicht irgendein Heim, sondern eine Einrichtung der Halleiner Franziskanerinnen“. Damit sei gewährleistet, „dass die Schwestern nicht nur professionelle Pflege und Betreuung erhalten, sondern auch ihr geistliches und spirituelles Ordensleben weiterführen können“.

 

kap

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Ausgabe 33/34 |2025


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