Aktuelles E-Paper
Ein Kreuz im Eingangsbereich einer staatlichen Schule in Bayern verletzt die Religionsfreiheit von Schülern. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Zwei ehemalige Schülerinnen hatten dagegen geklagt, dass während ihrer Schulzeit ein 150 Zentimeter hohes und 50 Zentimeter breites Holzkreuz mit einem gekreuzigten Christus im Haupteingangsbereich ihres Gymnasiums angebracht war – und bekamen Recht.
Der Verwaltungsgerichtshof entschied, dass die Schule „verpflichtet gewesen wäre, das Kruzifix zu entfernen“.
Er sieht in der „Konfrontation mit dem Kruzifix als religiösem Symbol einen Eingriff in die verfassungsrechtlich verbürgte negative Glaubensfreiheit“. Zur Begründung der Entscheidung heißt es: „Die Klägerinnen waren wegen der Schulpflicht zwangsweise und immer wiederkehrend sowie im Hinblick auf dessen Positionierung ohne (zumutbare) Ausweichmöglichkeit mit dem Kruzifix konfrontiert.“
Kultusministerin Claudia Plakolm hat in einer Stellungnahme auf das Höchstgerichtsurteil in Bayern reagiert. Plakolm sieht Österreich auf einem anderen – toleranteren – Weg: „Österreich ist ein christliches Land. Dazu gehört auch, dass Symbole des Glaubens sichtbar sind.“ Das Kreuz sei dabei mehr als ein religiöses Symbol, „es ist Ausdruck unserer Kultur und unserer Geschichte“. In Österreich sei das Aufhängen des Kreuzes deshalb nicht nur erlaubt, sondern gesetzlich vorgesehen.
„Wer das Kreuz aus dem öffentlichen Raum verbannen will, stellt nicht nur unsere Tradition infrage, sondern auch das Verständnis von Toleranz.“ Echte Toleranz bedeute, „dass man solche Symbole nicht verdrängen will“. kap
Aktuelles E-Paper